steuerliche Absetzbarkeit der Spenden
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Spendenabsetzbarkeit

Spenden an KINDERN EINE CHANCE sind von der Steuer absetzbar. Aber die Spendenabsetzbarkeit wird in Österreich mit 1.1.2017 gesetzlich neu geregelt. Um die Spenden steuerlich geltend zu machen, muss die Organisation, die die Spende erhalten hat, also in unserem Fall KINDERN EINE CHANCE, die Spenden ab 2017 verpflichtend direkt an das Finanzamt melden.

Die von Ihnen geleisteten Beträge werden dann automatisch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt und wirken sich somit steuersenkend aus. Für alle die das wollen müssen wir aber den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass die Daten korrekt bekannt gegeben werden und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Wir haben auf unserer Website ein eigenes Formular dafür eingerichtet und bitten alle, die uns die Daten noch nicht geschickt haben, dies über diesen Link direkt zu tun. Auch Adressänderungen können Sie uns mit diesem Formular bekannt geben.

Sollten Sie dennoch eine Spendenbestätigung (z.B. für vergangene Jahre oder als Unternehmen) brauchen, können Sie gerne ein E-Mail an spenden@kinderneinechance.at schreiben. Esther Wilhelm wird sich schnellstmöglich um die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung kümmern. Bitte geben Sie im E-Mail Ihre Postadresse an, da bei Banküberweisungen die Postadresse nicht automatisch ausgewiesen wird, wir diese aber für die Ausstellung der Bestätigung brauchen.

Spenden an uns sind gemäß unseren letzten Informationen auch in Deutschland absetzbar. Auch hier schicken wir nicht automatisch eine Zuwendungsbestätigung zu und bitten um Kontaktaufnahme, sollten Sie eine Spendenbestätigung brauchen.